Gebäudeenergiegesetz

Stand: 11.11.2023

Der Bundestag hat am 8. September 2023 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Mit dem neuen Heizungsgesetz möchte die Regierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und damit den Klimaschutz voranbringen. Die Vorgaben sollen für die meisten Gebäude allerdings später greifen als zunächst geplant und schrittweise umgesetzt werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen.



Was besagt das GEG?

Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen ändert sich erst einmal nichts, sie dürfen zunächst weiterlaufen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Während dieser Frist sollen Eigentümer ihre Möglichkeiten abwägen, ob sie auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien umsteigen, etwa eine Wärmepumpe, oder ob sie sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen. Das heißt: Die Kommunen müssen Pläne erstellen, die Auskunft darüber geben, ob es in ihrem Gebiet künftig ein Fernwärmenetz geben soll. Große Kommunen müssen diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleine bis Mitte 2028. Einen guten Überblick über die Regelungen gibt der Heizungswegweiser der Bundesregierung.



Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

Neu eingebaute Heizungen müssen einen Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien vorweisen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz
  • eine Wärmepumpe
  • eine Stromdirektheizung
  • eine Heizung auf Basis von Solarthermie
  • eine Hybrid-Heizung (Kombination aus Heizung mit erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkessel)
  • eine Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets)
  • eine Heizung, die erneuerbare Gase, Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt (nur in Bestandsgebäuden)



In Neubaugebieten gilt diese Vorgabe ab 2024, für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten sowie für Bestandsbauten gelten Übergangsfristen.



Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

zum 1. Januar 2024



Muss meine bestehende Heizung ab 2024 ausgetauscht werden?

Nein. Bestehende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Erst nach einem Totalausfall müssen sie ausgetauscht werden, hierbei gelten allerdings großzügige Übergangsfristen. Es gibt aber eine zeitliche Obergrenze: Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.



Gibt es Förderrungen?

Für den Austausch einer Heizung stellt der Bund umfangreiche Fördermittel bereit. Sie sind auf maximal 70 Prozent und eine Höchstsumme von 21.000 Euro gedeckelt. Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten, fossilen gegen eine neue, klimafreundliche Heizung geben - unabhängig von der Heizform. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro hat, bekommt eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent. Wer seine alte Heizung austauscht, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, erhält eine zusätzliche Förderung.


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